UHC BREMGARTEN
Für die Aufrechterhaltung des Clubbetriebes ist jedes Mitglied zu Helfereinsätzen nach seinen persönlichen Möglichkeiten und dem Alter entsprechend verpflichtet. Von der Pflicht zu Helfereinsätzen befreit sind Mitglieder, welche innerhalb des Clubs eine Funktion (Vorstandsmitglied, Trainer, Schiedsrichter, etc.) ausüben und dafür im Durchschnitt mehr als 15 Stunden im Jahr aufwenden müssen. Funktionäre besetzen innerhalb des Vereins ein definiertes Amt, welches sie ehrenamtlich und mit der nötigen Verantwortung und Kompetenz ausführen. Sie können im Rahmen des genehmigten Budgets entschädigt werden. Funktionäre sind für zwei Helfereinsätze pro Saison verpflichtet. Jedes helferpflichtige Mitglied kann pro Saison für mindestens fünf Helfereinsätze eingeteilt werden. Werden ausserordentliche Anlässe durchgeführt (z.B. Durchführen des 1. August) können Helferpunkte nach Bedarf aufgestockt werden. Freiwillige Einsätze sind jederzeit willkommen.